AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma: Paul Müller & Sohn Odenwaldtransport GmbH
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Mineralöle und Brennstoffe.
Für alle Verkäufe gelten die folgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern oder am Fernsprecher, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung . Weicht die bestellte Menge mehr als 10% nach unten sind wir verpflichtet den Preis anzupassen. Die am Tage der Bestellung genannten Verkaufspreise sind auch bei längeren Lieferfristen für den Käufer bindend. Preisreduzierungen aufgrund geänderter Marktverhältnisse sind nicht möglich. Mit Auslösung einer Heizöl / Dieselbestellung oder Festbrennstoffe gibt der Verbraucher (privater oder gewerbliche Käufer) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Wir bemühen uns, so weit wie möglich nur beste Ware zu liefern und bitten, die Qualität sowie die Richtigkeit der Sorten und der Mengen bei der Anlieferung zu prüfen. Etwaige Beanstandungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie sofort beim Anlieferungs-Personal oder spätestens am nächsten Tag in unserem Büro schriftlich geltend gemacht werden. Bis zur Überprüfung der Beanstandung durch uns, darf die beanstandete Lieferung weder verpfändet noch anderweitig durch den Käufer verwendet werden. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Kaufpreises.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers (z.B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Boykott, Sperrung der normalen Schifffahrtswege oder sonstige Verzögerungen in der Beförderung, mangelnde Rohstoffzufuhr, Betriebsstörungen, Sabotage, Feuer, Stromausfall, Explosion, Störungen in der EDV, Streiks), die die Lieferung unmöglich machen oder, wesentlich erschweren, kann der Verkäufer für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken, einstellen oder vom Vertrag zurücktreten. Führen Ereignisse der vorerwähnten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Gestehungskosten des Verkäufers, so kann er den Preis entsprechend erhöhen oder, wenn der Käufer die Preiserhöhung ablehnen sollte, vom Vertrag zurücktreten.
Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit öffentlichen Abgaben (insbesondere Zöllen, Mineralölsteuer, Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer), belastet werden oder sollten sich die der Preisvereinbarung zugrunde liegenden öffentlichen Abgaben bis zur Lieferung erhöhen. So ist der Verkäufer zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt. Dies gilt auch für eine Erhöhung der mit dem Preis abgegoltenen Nebenkosten (z.B. Frachten).Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme der Ware verfügt, der allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Der Käufer bestätigt weiterhin, dass die von ihm gemachten Angaben (Bestellmenge, Lieferoptionen, Adressdaten, persönliche Angaben) wahr und vollständig sind. Jede Heizöltank-Anlage stellt eine separate Lieferstelle dar. Die Lieferstelle muss mit einem Tankwagen der bestellten Größe erreichbar sein. Eventuelle Zufahrts- oder Lieferbeschränkungen (Wasserschutzgebiet, Gewichtsbeschränkung etc.) müssen bei der Bestellung angegeben werden (Bemerkungsfeld). Kann der Verkäufer aufgrund der Beschränkungen nicht liefern, muss die Bestellung vor Auftragsannahme storniert werden. Die Betankung von Tanks ohne Grenzwertgeber (Pistolenbefüllung) darf nur erfolgen, wenn gesetzlich zulässig. Die Durchführung bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Verkäufers und ist daher zwingend bereits bei der Bestellung (Bemerkungsfeld) vom Käufer zu avisieren. Unsere Rechnungen werden sofort nach Lieferung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Tanks des Käufers auf deren vorschriftsmäßige Eignung und ihr Fassungsvermögen zu überprüfen. Es ist Sache des Käufers, für die Übernahme der angelieferten Ware die richtigen Verbindungen und Anschlüsse vom Transportfahrzeug zu den Lagertanks sicherzustellen.
Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder sonstige Umstände berechtigen uns – ohne Angabe von Gründen – vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist, oder angemessene Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen werden unsere gesamten Ansprüche, auch soweit sie noch nicht verfallen sind, fällig. Im Falle der Überschreitung des Zahlungstermins sind uns, auch ohne dass ein Verschulden des Käufers vorzuliegen braucht, unbeschadet unseres Rechts auf Geltendmachung von Schäden, Zinsen zu vergüten in Höhe der Sätze, die von den Privatbanken jeweils für nicht vereinbarte Kredite an Zinsen, Provision und Spesen berechnet werden, jedoch mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Landeszentralbanken. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, werden alle noch ausstehenden Raten auf einmal fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche nach Fälligkeit im Rückstand bleibt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, sie soll von anderen Waren getrennt gelagert werden. Bei Vermischung mit Waren anderer Herkunft tritt uns der Käufer schon jetzt sein Miteigentum an den vermischten Beständen ab. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung des Kaufpreises nicht berechtigt.
Abgeschlossene Verträge dürfen gesetzlich nun nicht mehr storniert werden. Das heißt, dass der vereinbarte Preis für Käufer und Verkäufer bindend ist und das bestellte Heizöl bezahlt und bei Lieferung abgenommen werden muss. Selbst dann, wenn der Preis pro Liter noch am selben Tag der Heizölbestellung aufgrund von Preisschwankungen günstiger wird, kann und darf der Verbraucher seine Bestellung nicht mehr stornieren.
Wir behalten uns vor, angemessene Sicherheiten zu verlangen, wenn nach unserem Ermessen bei dem Käufer eine, unsere Forderung gefährdende, Verschlechterung seiner Zahlungsfähigkeit eintritt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme der Ware verfügt, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und dass die von ihm gemachten Angaben (Bestellmenge/Adressdaten) wahr und vollständig sind.
Nach Übergabe der Ware haften wir nicht für bei Ihnen oder Dritten entstehende Schäden (Beschmutzen, Auslaufen oder sonstige Beschädigungen). Bei Lieferungen an Mietergesellschaften eines Hauses oder Sammelbestellgemeinschaften gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Gesellschaft. Der bestellende Mieter oder der bestellende Sammelbesteller gilt als ermächtigt, die übrigen Mieter bzw. Sammelbesteller zu vertreten, sie haften als Gesamtschuldner. Wir sind berechtigt, unseren Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, die für eine Kreditversicherung erforderlichen Daten an die Kreditversicherung weiterzugeben. Der Kunde ist mit der Weitergabe seiner Daten an den Kreditversicherer einverstanden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Groß-Umstadt
Stand: 30.11.2021